Kosten Psychotherapie in Rheinberg und Essen

 

So kann es weiter gehen:
Psychotherapeutische Sprechstunde

Nach einem Erstgespräch besteht die Möglichkeit, in weiteren psycho­therapeutischen Sprechstunden (insgesamt fünf) abzuklären, ob eine Therapie notwendig ist und welches Psychotherapieverfahren für Ihr Kind die richtige Wahl ist. In unserer psychotherapeutischen Praxis bieten wir kognitive Verhaltenstherapie an.

 

Der verhaltenstherapeutische Ansatz geht davon aus, dass Verhaltens­weisen oder Denkmuster im Laufe des Lebens (bewusst oder unbe­wusst) gelernt werden und daher - wenn sie zu Problemen führen - auch wieder verlernt werden können. Meistens sind in der persönlichen Vergangenheit gute Gründe zu finden, warum jemand auf Belastungen mit einem bestimmten Verhalten reagiert. 

 

In einer Verhaltenstherapie werden neue Verhaltens- und Denkweisen erarbeitet, die dabei helfen, ein Problem besser als bisher zu bewältigen. 


Die Behandlung orientiert sich dabei an konkreten Zielen.

 

Das sollten Sie wissen:
Über die Kosten

Unabhängig von dem möglicherweise festgestellten Bedarf einer psychotherapeutischen Behandlung, muss die Psychotherapie nicht in der selben Praxis stattfinden, in der die psychotherapeutischen Sprechstunden durchgeführt wurden. Gleichzeitig ist die Übernahme in eine psychotherapeutische Behandlung in hiesiger Praxis nicht garantiert, sondern ist abhängig von den verfüg­baren freien Therapieplätzen sowie letztlich auch von der Kostenübernahme der Krankenkasse, für die zunächst ein Antrag gestellt werden muss. Dies übernehmen wir im Falle einer gesetzlichen Versicherung für Sie. In der Regel werden zunächst 12 Stunden + 3 Bezugspersonenstunden beantragt (KZT I).


Sollte dies nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Verlängerungsantrag um weitere 12 Stunden + 3 Bezugs­personen­stunden (KZT II) bzw. auf insgesamt 60 + 15 Stunden zu stellen (LZT). Für letzteren Bewilligungsschritt ist ein Gutachten erforderlich.


Gesetzlich Versicherten entstehen hierdurch keine Kosten. Privat Versicherte nehmen bitte vor dem Erstgespräch Kontakt zu ihrer Versicherung auf, um die genauen Konditionen ihres Vertrages zu erfragen. Die Kostenübernahme muss in diesem Fall von Ihnen selbst geregelt werden.


Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe einen Teil, häufig etwa 50 Prozent, der Kosten für die Behandlung. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Als Selbstzahler richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Grundlage der therapeutischen Behandlung ist ein Behandlungsvertrag, der im Zuge der Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse von Ihnen, Ihrem Kind sowie von uns als Psychotherapeutinnen unterschrieben wird.

 

 
 
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